Gefährliche Gewinnspiele - auch zu Ostern

13.04.2022 - Betrüger versuchen immer wieder mit angeblichen Gewinnspielen, Internetnutzende in eine Falle zu locken. Aktuell geschieht dies auf WhatsApp mit einem angeblichen Oster-Gewinnspiel eines bekannten Schokoladenherstellers. Die Teilnehmenden werden aufgefordert, auf einen Link zu klicken und landen dann auf einer betrügerischen Website.

Feiertage oder grosse Veranstaltungen werden von Betrügern immer wieder ausgenutzt, um mit vermeintlichen Gewinnversprechen oder Gutscheinen ahnungslose Internetnutzende zu betrügen. In vielen Fällen werden diese im Namen von bekannten Lebensmittel- oder Detailhändlern versendet.

Angebliches Oster-Gewinnspiel des Schokoladenherstellers Milka

Die Betrüger wollen möglichst viele Teilnehmende generieren, weshalb die Angeschriebenen aufgefordert werden, die Nachricht an weitere Kontakte zu senden. Um an den vermeintlichen Gewinn zu kommen, müssen einfache Fragen beantwortet werden und auf einer gefälschten Website persönliche Daten wie Kreditkartendaten, Namen, E-Mail-Adresse oder Handy-Nummer angegeben werden. Oft wird mit dem Absenden der Informationen unwissentlich ein mehrjähriges Abonnement abgeschlossen. Die Gebühr wird unverzüglich der Kreditkarte belastet.

Seien Sie vorsichtig:

  • Hinterfragen Sie Nachrichten mit verlockenden Gewinnversprechen kritisch.
  • Leiten Sie verlockende Gewinnspiele unter keinen Umständen an Ihre Kontakte weiter. Am besten ignorieren und löschen Sie diese Gewinnspiel-Nachrichten.
  • Melden Sie sich umgehend bei Ihrem Kreditkartendienstleister, wenn Sie Ihre Kreditkartendaten angegeben haben.
  • Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) empfiehlt, sofort nach Entdeckung des Irrtums einen eingeschriebenen Brief an den Anbieter zu senden und darin den Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung anzufechten. Das Schreiben sollte im Minimum folgenden Inhalt haben: «Ich bin durch Ihre Website getäuscht worden. Deshalb fechte ich einen allenfalls abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung an.»

Letzte Änderung 13.04.2022

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