Politische Geschäfte

Das NCSC unterbreitet dem Gesamtbundesrat und dem Cyber Ausschuss Anträge zur Cybersicherheit, erarbeitet rechtliche Grundlagen für die Cybersicherheit und beantwortet Vorstösse aus dem Parlament. Die wichtigsten abgeschlossenen und aktuellen politischen Geschäfte werden hier aufgeführt.

Beschlüsse des Bundesrats zur Organisation des Bundes im Bereich Cyberrisiken

  • Das NCSC wird zu einem Bundesamt im VBS
    Am 2. Dezember 2022 hat der Bundesrat aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Cybersicherheit und der guten Aufbauarbeit entschieden, dass das NCSC in ein Bundesamt im VBS überführt werden soll. Er hat das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EFD bis Ende März 2023 die Strukturen des neuen Bundesamtes zu erarbeiten.
    Medienmitteilung:
    Das NCSC wird zu einem Bundesamt im VBS

  • Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen
    Am 2. Dezember 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Informationssicherheit beim Bund gutgeheissen und zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Vorlage schafft die gesetzlichen Grundlagen zur Meldepflicht für Betreiberinnen und Betreiber kritischer Infrastrukturen und definiert die Aufgaben des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC), welches als zentrale Meldestelle für Cyberangriffe vorgesehen ist.
    Medienmitteilung:
    Bundesrat überweist Botschaft zur Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen

  • Bundesrat stärkt interdepartementale Koordination für Sicherheitspolitik und Cyberrisiken
    Am 2. Dezember 2022 hat der Bundesrat entschieden, den Sicherheitsausschuss des Bundesrates effizienter zu gestalten, die Kerngruppe Sicherheit zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen beiden Gremien zu optimieren. Künftig soll auf den Cyberausschuss verzichtet und Fragen der Cybersicherheit von sicherheitspolitischer Dimension im Sicherheitsausschuss behandelt werden. Die neue Struktur gilt ab 2023.
    Medienmitteilung:
    Bundesrat stärkt interdepartementale Koordination für Sicherheitspolitik und Cyberrisiken
  • Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken (CyRV)
    Am 27. Mai 2020 hat er die Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken (CyRV) in der Bundesverwaltung verabschiedet. Weiter hat der Bundesrat eine Stärkung der personellen Ressourcen für die Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) 2020-2022 um 20 Stellen beschlossen.
    Medienmitteilung: Schutz vor Cyberrisiken:
    Bundesrat beschliesst Verordnung und weitere personelle Ressourcen

Beschlüsse des Bundesrats zur Umsetzung den Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS)

  • Strategie NCS 2012-2017
    Am 27. Juni 2012 hat er die erste Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) für die Jahre 2012-2017 verabschiedet.

Berichte des Bundesrats in Erfüllung von parlamentarischen Vorstössen

Letzte Änderung 09.12.2022

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