Angriff auf die Verfügbarkeit (DDoS)

Angriff auf die Verfügbarkeit von Webseiten oder anderen Internetdiensten. Diese Dienste werden durch eine grosse Anzahl an Anfragen überlastet.

Unter DDoS (Distributed Denial of Service = Verweigerung des Dienstes) versteht man einen Angriff auf Computer-Systeme mit dem erklärten Ziel, deren Verfügbarkeit zu stören. Das Datenvolumen erreicht oft mehrere hundert Gbit/s. Dies sind Volumen, die eine einzelne Organisation in der Regel ohne fremde Hilfe nicht mehr bewältigen kann. Entsprechend konfigurierte Firewalls und IPS (Intrusion Prevention Systeme) helfen nur bedingt.

Konkrete Massnahmen
  • Wenden Sie sich an Ihren Internet Service Provider. Dieser hat die beste Möglichkeit einer Intervention.
  • Analysieren Sie den Angriff und legen Sie eine Abwehrstrategie fest: Bei einem DDoS-Angriff geht es primär darum, dem Angreifer zu signalisieren, dass er sein Ziel nicht erreicht. Halten Sie genügend lange durch, wird der Angreifer sich typischerweise von Ihnen abwenden.
  • Überprüfen Sie, ob allfällige Erpressungsschreiben bei Ihren öffentlich bekannten E-Mail-Adressen eingehen. Zahlen Sie unter keinen Umständen das geforderte Lösegeld.
  • Überprüfen Sie die Möglichkeit einer teilweisen Abschottung Ihres Netzwerkes vom Internet, um einen minimalen Betrieb aufrecht zu erhalten.
  • Protokollieren Sie den Angriff (Netflows, Server-Logs, Mail-Verkehr mit den Erpressern usw.). Sie sind für eine spätere Analyse und allfällige Strafanzeige wichtig.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der für Ihren Firmensitz/Ihre Behörde zuständigen Kantonspolizei.

Letzte Änderung 09.12.2021

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