Woche 42: Neue TWINT-Betrugsmasche setzt auf Schlaftrunkenheit

21.10.2025 - Immer wieder werden dem BACS Phishing-E-Mails gemeldet, mit denen TWINT-Kunden hinters Licht geführt werden sollen. Das Ziel ist der Diebstahl von Kreditkartendaten oder die Übernahme von TWINT-Konten. Manche Versuche kommen gar ohne Phishing-Seiten aus. Das zeigt ein weiterer Fall, der auf den ersten Blick harmlos erscheint, tatsächlich aber durchdacht ist. Mit einer persönlichen Nachricht und einer Geldanforderung am frühen Morgen wollen die Betrüger Nutzerinnen und Nutzer zu unbedachtem Handeln verleiten.

Betrug im Zusammenhang mit der Verwendung von Twint ist dem BACS nicht neu. Insbesondere Vorfälle im Zusammenhang mit Online-Kleinanzeigen oder gefälschten Zahlungsaufforderungen werden dem BACS regelmässig gemeldet. So wurden gerade letzte Woche betrügerische E-Mails beobachtet,  die sich an TWINT-Kunden richteten. In diesen wurde behauptet, das TWINT-Konto müsse überprüft und persönliche Angaben müssten bestätigt werden, um eine Sperrung zu verhindern. Speziell an diesen E-Mails war, dass diese personalisiert waren und die Opfer mit Vor- und Nachnamen angesprochen wurden und auch ihre Adresse angegeben worden war. Der Datensatz war aber anscheinend veraltet, da auch Adressen von früheren Wohnsitzen verwendet worden waren.

Betrugs-E-Mail an TWINT-Kunden, welche vorgibt, dass die Angaben überprüft werden müssen.
Betrugs-E-Mail an TWINT-Kunden, welche vorgibt, dass die Angaben überprüft werden müssen.

Nach Anklicken des Links «Daten jetzt bestätigen» gelangten die Opfer auf eine Seite, auf der sie ein paar belanglose Fragen beantworten mussten, bis sie schliesslich aufgefordert wurden, ihre Kreditkartendaten anzugeben, um eine Rückerstattung zu erhalten.

Nach enigen belanglosen Fragen wird das Opfer gebeten, seine Kreditkartendaten anzugeben.
Nach einigen belanglosen Fragen wird das Opfer gebeten, seine Kreditkartendaten anzugeben.

Die eigentliche Phishing-Seite hatte also weder etwas mit einer Kontoverifizierung noch direkt mit dem TWINT-Konto zu tun. Zwar wirkte die Phishing-E-Mail auf den ersten Blick professionell und durchdacht, doch bei der Gestaltung der gefälschten Webseite schien den Betrügern die Energie ausgegangen zu sein. Man könnte fast meinen, sie hätten die Seite im Halbschlaf zusammengeklickt, was uns direkt zum zweiten Fall führt.

Grössere Erfolgsaussichten am frühen Morgen

Dass es auch weniger aufwändig geht, zeigt ein weiterer Fall, bei dem ein Nutzer dem BACS meldete, dass er frühmorgens, noch sichtlich schlaftrunken und kaum richtig wach, eine TWINT-Benachrichtigung erhalten habe. Im Begleittext der Geldanfrage stand freundlich formuliert: «Dies ist das Geld, das ich Dir schulde.». Dies erschien ihm realistisch, war er doch am Vorabend mit seinen Freunden unterwegs und jeder bezahlte einmal eine Runde. Schlaftrunken klickte der Betroffene auf den Button, in der Annahme, er würde Geld erhalten. Tatsächlich wurde ihm aber Geld abgebucht. Erst später wurde klar: Es handelte sich um eine manipulativ formulierte Geldanforderung, geschickt getarnt als vermeintliche Rückzahlung. Die Angreifer spekulieren hier offensichtlich auf einen Moment der Unachtsamkeit: Wer noch nicht ganz wach ist, prüft Details seltener, insbesondere dann, wenn der Text vertrauenswürdig wirkt. Durch die bewusst gewählte Formulierung, dass eine bekannte Person ihm angeblich einen kleinen Betrag zurückzahle, wirkte die Nachricht plausibel, was zu unüberlegtem Klicken verleitet. Die Täter nutzen den Umstand aus, dass viele Nutzerinnen und Nutzer TWINT-Nachrichten als grundsätzlich vertrauenswürdig wahrnehmen, insbesondere, wenn der Text eine persönliche Beziehung suggeriert (beispielsweise: «schulde Dir noch etwas»).

Empfehlungen

  • Der Zahlungseingang via TWINT erfolgt automatisch – eine Bestätigung oder zusätzliche Klicks sind nicht erforderlich.
  • Prüfen Sie Geldanfragen immer genau, insbesondere den angezeigten Betrag, den Empfänger und die Art der Transaktion (Empfangen oder Senden).
  • Vorsicht bei ungewohnten Uhrzeiten: Seien Sie besonders wachsam, wenn Sie direkt nach dem Aufwachen oder unter Zeitdruck mit Zahlungsanfragen konfrontiert werden.
  • Vertrauen Sie nicht allein dem Begleittext. Dieser kann von den Betrügern frei formuliert werden und ist kein verlässlicher Hinweis auf die Seriosität der Zahlung.
  • Nehmen Sie im Zweifelsfall Rückfrage: Kontaktieren Sie den angeblichen Absender der Anfrage über einen anderen Kanal, bevor Sie etwas bestätigen.
  • Informieren Sie den TWINT Kundenservice Ihrer Hausbank. Die Kontaktdaten der entsprechenden Bank finden Sie auf der Website von TWINT.
  • Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie Opfer eines solchen Betrugs geworden sind. Auf der Seite von Suisse ePolice können Sie Polizeiposten in Ihrer Nähe suchen.

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