Woche 39: «Beste Kundenbetreuung» für einen maximalen Schaden

04.10.2022 - Die Anzahl, der beim NCSC eingegangenen Meldungen, ging in der letzten Woche leicht zurück. Investitionsbetrug gehört zu den Delikten mit den grössten Schadenssummen. In der letzten Zeit häufen sich die Meldungen bei denen sich Betrüger als Kundenberater ausgeben und mittels Fernzugriffs-Software den Opfern «helfen» ihr Geld zu «investieren». Durch das Erlauben dieses Fernzugriffs setzen sich die Opfer neben dem finanziellen Verlust noch zusätzlichen Risiken aus.

Betrüger locken als Investitionsberater Opfer in die Falle

Investitionsbetrug gehört zu den Delikten, bei welchen die Schadenssummen am grössten sind. Gerade in Zeiten von steigender Teuerung und tiefen Zinsen haben solche Investitionsangebote Hochkonjunktur. Mit der Aussicht auf einen grossen Gewinn lohnt es sich für die Betrüger auch zunehmend, einen grösseren Aufwand zu betreiben, um ihre Opfer um den Finger zu wickeln. Dies gerade auch im Wissen, dass sich viele potentielle Opfer von den Begriffen Bitcoin und Cryptowallets abschrecken lassen.

Bei einem Fall, der dem NCSC letzte Woche gemeldet wurde, nahmen sich gerade zwei angebliche Kundenberater dem Opfer an. Der erste eröffnete unter der Angabe der Kreditkartennummer und der Ersteinlage von 200 Euro ein Konto auf einem fiktiven Trading Portal. Der zweite Mitarbeiter, ein angeblicher Broker, erklärte die Funktionsweise der Plattform. Zu diesem Zweck sollte das Opfer die Fernzugriffs-Software «Anydesk» herunterladen und dem Betrüger vollen Zugriff auf den Computer erlauben. Mit dessen Hilfe wurde dann ein Konto bei der Kryptowährungsbörse «Kraken» erstellt, welche notwendig ist, um mit Kryptowährungen zu handeln.

Jedes Mal, wenn das Opfer Geld investieren wollte und den Betrag auf das Kraken-Konto überwiesen hatte, rief der Mitarbeiter an, verband sich mit der Fernzugriffs-Software auf den Computer und half den Betrag auf die angebliche Trading Plattform zu transferieren. In Tat und Wahrheit überwies er das Geld auf sein eigenes Konto und schraubte dann fiktiv den entsprechenden Betrag in der erfundenen Trading Plattform nach oben – natürlich immer mit einem zusätzlichen «Gewinn».

Durch den regelmässigen persönlichen Kontakt erhöhte sich das Vertrauen und das Opfer investierte schlussendlich viel mehr Geld, als es eigentlich zu Beginn wollte. So forderte der angebliche Broker bei jedem Gespräch das Opfer sehr nett aber auch sehr bestimmt zu weiteren Investitionen auf. Durch die persönliche Betreuung erkannten die Betrüger auch die skeptischen Phasen des Opfers und reagierten entsprechend mit gutem Zureden und mit höheren fiktiven Gewinnen.

Dies ging so lange gut, bis das Opfer das Geld zurückziehen wollte. In diesem Moment brachen die Betrüger den Kontakt ab, sind seither nicht mehr erreichbar und das investierte Geld ist leider verloren.

Als weitere Gefahr kommt hinzu, dass die Angreifer zusätzlich zum Betrug durch die Installation der Fernzugriffs-Software vollen Zugriff auf den Computer hatten. So besteht die Möglichkeit von weiteren Delikten, die im Hintergrund und für das Opfer unsichtbar ablaufen. So ist beispielsweise die Installation einer E-Banking-Schadsoftware oder ein Datendiebstahl denkbar. Das Opfer wird auf diese Weise noch zusätzlich geschädigt.

Empfehlungen:

  • Gestatten Sie niemandem einen Fernzugriff auf Ihren Computer. Sollten Sie Fernzugriff gewährt haben, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Computer infiziert wurde. Deinstallieren Sie in einem ersten Schritt das Fernzugriffs-Programm. Besteht der Verdacht einer Infektion, lassen Sie den Computer unverzüglich von einer Fachperson untersuchen und gegebenenfalls säubern.

  • Je grösser die versprochene Rendite ist, desto grösser ist in der Regel auch das Risiko.

  • Auf der Seite der FINMA finden Sie Informationen zu bewilligten Finanzdienstleistern in der Schweiz: https://www.finma.ch/de/finma-public/bewilligte-institute-personen-und-produkte/

  • Ist ein Finanzdienstleister nicht bewilligt, ist besondere Vorsicht geboten. Überprüfen Sie den Finanzdienstleister anhand von Erfahrungsberichten im Internet. Die FINMA führt ebenfalls eine nicht abschliessende Warnliste:
    https://www.finma.ch/de/finma-public/warnliste/

  • Seien Sie vorsichtig, wenn sich plötzlich Anwälte melden, die versprechen, das Geld zurückzuholen und dabei wiederum Gebühren verlangen.

Aktuelle Zahlen und Statistiken

Die Anzahl Meldungen der letzten Woche nach Kategorien sind publiziert unter:

Aktuelle Zahlen

Letzte Änderung 04.10.2022

Zum Seitenanfang

https://www.ncsc.admin.ch/content/ncsc/de/home/aktuell/im-fokus/2022/wochenrueckblick_39.html