Woche 46: Ungewollte Pakete von Betrügern – als Geschenk und manchmal auch gegen Rechnung

22.11.2022 - In der letzten Woche ging beim NCSC bereits die 30’000te Meldung in diesem Jahr ein. Darunter auch eine Meldung zu mehreren ungewollt zugestellten Paketen, die sich als «Brushing»-Versuch entpuppte. Normalerweise werden die Pakete von den Betrügern bezahlt. Allerdings bekam das Opfer in diesem Fall die Pakete nicht geschenkt, sondern soll nun die ausstehenden Rechnungen bezahlen.

Empfänger erhält ungewollte Pakete von Amazon – und soll bezahlen

In der vergangenen Woche berichtete ein Melder, dass ihm Amazon seit Mitte Oktober bereits mehrere Pakete zugestellt hat, welche er nie bestellt hat. Die Vermutung lag nahe, dass Betrüger Zugriff auf sein Konto hatten, die Bestellung tätigten und dann versuchten die Pakete abzufangen. Doch in diesem Fall zeigte sich, dass der Melder gar kein eigenes Amazon-Konto hatte. Jemand hatte in seinem Namen ein Konto eröffnet und Produkte bestellt. Auffallend war, dass alle bestellten Produkte im Onlineshop jeweils sehr positiv bewertet wurden. Das NCSC ging deshalb davon aus, dass es sich hier um ein sogenanntes «Brushing» handelt. Die Masche hat zum Ziel für ein Produkt respektive für einen Onlineshop möglichst viele 5-Sterne-Bewertungen von verifizierten Käufern zu generieren. «Brushing» (zu Deutsch «fegen») bedeutet in diesem Zusammenhang das Aufpolieren von Bewertungen. Der Hintergrund ist der folgende: Nur wer bei Amazon ein Produkt gekauft und das Paket auch wirklich angenommen hat, ist berechtigt, eine Bewertung als «verifizierter Käufer» abgeben. Der Zusatz «Verifizierter Kauf» bedeutet, dass Amazon überprüft hat, dass der Artikel regulär gekauft wurde. Viele Nutzer und Nutzerinnen lesen diese positiven Bewertungen von anderen «Käufern» und lassen sich dadurch verleiten dem Onlineshop zu vertrauen und ebenfalls bei diesem Shop zu kaufen. Auch landen die Produkte durch die Bewertungen automatisch höher im Ranking und werden so mehr Kunden angezeigt.

Normalerweise erwerben die Betrüger mit gefälschten Konten günstige Produkte, bezahlen diese und versenden diese wahllos an fremde Adressen. Der Empfänger bekommt die Pakete also sozusagen geschenkt. Im aktuellen Fall verhielt es sich aber anders. Die Betrüger haben es geschafft diverse Produkte auf Monatsrechnung zu bestellen. Trotz mehrmaliger Intervention des Empfängers hört die Paketflut nicht auf. Dieser sitzt nun einerseits auf iPhone-Hüllen, Kapuzenpullovern und LED-Lampen, aber andererseits auch auf dem geschuldeten Betrag. Im schlimmsten Fall droht ihm sogar die Betreibung.

  • Erhalten Sie unaufgefordert Pakete, wenden Sie sich an den Onlineshop, damit dieser die entsprechenden Schritte einleiten kann;
  • Amazon hat hierzu eine spezielle Seite eingerichtet: https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=G33XVXQPUV79Z2ZC
  • Wenn Sie eine Rechnung zu einer Bestellung erhalten, die Sie nicht getätigt haben, empfiehlt das NCSC, sich sofort an den Onlineshop zu wenden und diesem, am besten mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen, dass Sie den Kauf nicht getätigt haben.

Aktuelle Zahlen und Statistiken

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Letzte Änderung 22.11.2022

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