Woche 2: Von Betrügern, die vermeintlich in Alpentälern wohnen

16.01.2024 - Kleinanzeigebetrügereien gehören zu den Phänomenen, die dem BACS sehr häufig gemeldet werden. Dabei geht es darum, dass entweder die Käufer oder die Verkäufer von Waren, die über Kleinanzeigen auf einer der gängigen Plattformen angeboten werden, betrogen werden. Was es damit auf sich hat, dass die Betrüger angeblich oft in eher entlegenen Gegenden wohnen, wird hier erläutert.

Der arglistige Käufer

Auf ein Online-Inserat melden sich manchmal auch potentielle Käufer, die es nicht auf den angebotenen Artikel abgesehen haben. Sie interessieren sich vordergründig zwar dafür, sind dann ziemlich rasch mit den Bedingungen einverstanden - bei Autos z. B. auch ohne das Fahrzeug gesehen zu haben, geschweige denn eine Probefahrt unternommen zu haben.

Sie drängen sogar auf einen raschen Abschluss und behaupten manchmal, dass das Geld für den Kauf bereits auf einer Bank oder bei einem Transportdienstleister hinterlegt worden sei. Um diesen Sachverhalt zu «beweisen», werden dem Verkäufer z. B. auch gefälschte Bankpapiere zugestellt.

Für die Überweisung des fälligen Betrags wird dem Opfer ein Link zum angeblichen Finanzinstitut übermittelt - in diesen Fällen handelt es sich aber um einen Phishing-Link. Über diesen Phishing-Link versuchen die Betrüger, an die Kreditkartendaten des Opfers zu gelangen, um dann umgehend eine Transaktion auszulösen. Wichtig: Für den Erhalt einer Zahlung muss nie die Kreditkarte, sondern die IBAN angegeben werden.

Eine andere Variante von Kleinanzeigenbetrug beruht auf angeblichen Gebühren, die z. B. für den Transport anfallen, und die durch den Empfänger vorgängig beglichen werden müssen. Dieser Betrag werde aber dem Kaufbetrag hinzugefügt - womit der Verkäufer dann keine Auslagen habe. Diese Gebühren sind häufig in Form von anonymen Bezahlkarten zu entrichten - der Code der Bezahlkarte soll dann dem Käufer, also dem Betrüger, übermittelt werden.

Beispiel, wie der Verkäufer angebliche Gebühren mittels Paysafecard übermitteln soll.
Beispiel, wie der Verkäufer angebliche Gebühren mittels Paysafecard übermitteln soll.

Will das Opfer vorher aussteigen, wird nicht selten mit einer Anzeige gedroht, da der Betrag bereits bei einem Dienstleister sei und man den Kauf nicht mehr stoppen könne. Damit wird Druck auf das Opfer aufgebaut.

Beiden Varianten ist gemeinsam, dass der gutgläubige Verkäufer seine Ware nicht verkaufen kann und dazu noch einen finanziellen Schaden erleidet.

Der boshafte Verkäufer

Neben den oben beschriebenen arglistigen Käufern gibt es auf Kleinanzeigenplattformen auch Inserate, bei denen es dem angeblichen Verkäufer nicht darum geht, Ware zu verkaufen, sondern einzig an das Geld des Interessenten zu gelangen.

Dazu schaltet der Betrüger legitim aussehende Anzeigen. Die sich meldenden Interessenten werden freundlich behandelt, gerne werden auch (gestohlene) ID-Kopien übermittelt zum Beweis der Identität – dies alles um das Vertrauen zu gewinnen.

Geht der Käufer auf das Angebot ein, werden nun die Lieferung der Waren, und natürlich die Bezahlung ausgehandelt. Der Verkäufer will das Geld vor der Lieferung haben - und gibt dem Interessenten daher die Zahlungsmodalitäten bekannt. Das kann eine IBAN (Bankkontonummer) sein, oder auch eine der heute gängigen Online-Zahlungsmethoden. Dahinter stecken aber in der Regel entweder sogenannte «Money Mules», die das Geld weiterleiten, oder gehackte Konten, die dazu missbraucht werden.

Für das Opfer spielt dies am Ende keine Rolle: es verliert das Geld, die Ware wird nie geliefert. Die Kanäle, über welche die vorgängige Kommunikation lief (z. B. Whatsapp) werden nicht mehr bedient. Manchmal wird dasselbe Inserat später wieder aufgeschaltet - bereit für den nächsten Interessenten.

... und die Alpentäler?

Sowohl für Verkäufer wie auch für Käufer ist es normalerweise am einfachsten und sichersten, wenn die Ware direkt übergeben und bezahlt werden kann: Ware gegen Geld. Genau das wollen die Betrüger natürlich nicht: denn besteht die andere Partei auf einem Treffen, müssen sie den Deal absagen.

Deshalb werden in diesen Fällen sehr häufig Wohnorte angegeben, die abgelegen sind und in denen vergleichsweise wenig Menschen wohnen. Ein persönliches Abholen ist deshalb sehr zeitaufwändig und auch eine allfällige Begutachtung der Ware umständlich. Ziel ist es, dass die Opfer nicht auf die Idee kommen, die Ware abzuholen bzw. vorbeibringen zu wollen. Die Betrüger geben deshalb häufig z. B. Engadiner Bergdörfer oder Walliser Seitentäler als Wohnorte an.

Von den Betrügern wird der Wohnort so ausgewählt, dass er möglichst weit weg vom Käufer ist, damit dieser keine Möglichkeit hat die Objekte abzuholen.
Von den Betrügern wird der Wohnort so ausgewählt, dass er möglichst weit weg vom Käufer ist, damit dieser keine Möglichkeit hat die Objekte abzuholen.

Empfehlungen

  • Geben Sie Ihre Kreditkartendaten nie an, wenn Sie als Verkäufer/-in eigentlich Geld erhalten sollten;
  • Transportdienstleister oder Gebühren müssen nie mit Bezahlkarten bezahlt werden, deren Code dann via E-Mail übermittelt werden soll;
  • Beim Verdacht auf betrügerische Absichten des Verkäufers oder der Verkäuferin stoppen Sie sofort die Kommunikation und ignorieren Sie zukünftige E-Mails;
  • Haben Sie die Kreditkartendaten bereits angegeben, melden Sie sich umgehend bei Ihrem Kreditkartendienstleister und lassen Sie die Karte sperren;
  • Bei einem finanziellen Schaden empfiehlt das BACS Anzeige bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden zu erstatten;
  • Informieren Sie die Kleinanzeigenplattform über den Vorfall. Diese kann entsprechende Angebote, Käufer und Verkäufer sperren.

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Letzte Änderung 16.01.2024

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