Datenablage und -speicherung – gemeinsam geht‘s am besten

Informationen werden entsprechend ihrer Schutzwürdigkeit klassifiziert und aufbewahrt. Eine klar strukturierte Datenablage erleichtert dabei das gemeinsame Bearbeiten von Informationen. Wichtig ist vor allem, dass sich wirklich alle Beteiligten an die vorgegebenen Regeln halten.
Sind Sie nicht ganz sicher, wie die Vorgaben umzusetzen sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer/m Vor gesetzten oder Ihrer/m Sicherheitsbeauftragten.

  1. Klassifizieren und behandeln Sie Ihre Informationen richtig.
  2. Speichern Sie dienstliche Informationen nur an den vorgegebenen Speicherorten.
  3. Speichern Sie keine dienstlichen Informationen auf privaten Datenträgern.
  4. Vergeben Sie die nötigen, korrekten Berechtigungen für den Zugriff auf Ihre Daten (z. B. bei längeren Abwesenheiten).

Weitere Informationen

Welche Klassifizierungsstufen unterscheiden wir?

Grundsätzlich gelten folgende Klassifizierungsstufen:

  • Keine Klassifikation
  • Klassifikationsstufe «INTERN»
  • Klassifikationsstufe «VERTRAULICH» 
  • Klassifikationsstufe «GEHEIM»

Siehe auch:

 
 
 

Welches sind die vorgegebenen Ablageorte?

Mit einer strukturierten Datenablage wird das gemeinsame Bearbeiten von Informationen ermöglicht. Wichtig ist, dass sich alle Beteiligten an die Regeln zur Ablage halten.

Sie sind für die Sicherung von Daten auf lokalen sowie externen Datenträgern selbst verantwortlich.

 
 

Sind klassifizierte Informationen auf Smartphones erlaubt?

Es dürfen keine als VERTRAULICH oder GEHEIM klassifizierten Informationen auf Smartphones bearbeitet oder gespeichert werden (ausgenommen davon sind die dafür bewilligten Anwendungen - z. B. Anwendungen zur verschlüsselten Kommunikation). 

 
 

Private Daten auf dienstlichen Geräten?

Ihr Arbeitgeber übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Daten auf dienstlichen Geräten. Sichern Sie private Informationen auf Ihren privaten Geräten.

 
 

Vergabe von Berechtigungen

Vergeben Sie bei längeren Abwesenheiten die nötigen, korrekten Berechtigungen für den Zugriff auf Ihre Daten (z. B. bei GEVER, Outlook, usw.).

 
 

Vernichten Sie klassifizierte Informationen auf Papier im Aktenvernichter

 
 
Aktenvernichter

Zur korrekten Entsorgung von klassifizierten Dokumenten in Papierform stehen in der Bundesverwaltung Aktenvernichtungsgeräte zur Verfügung.

Wie werden elektronische Daten endgültig gelöscht?

Elektronische Daten bleiben auch nach dem Löschen mit der Delete-Taste oder der Funktion «löschen» lesbar (es werden nur die Informationen zum Speicherort entfernt). Für die endgültige Vernichtung muss der Speicherort der Information mehrfach überschrieben werden. Für diesen Vorgang - auch Wipen genannt - stehen spezielle Programme zur Verfügung. 

 
 
 

Entsorgen Sie externe Datenträger richtig

Zu externen Datenträgern gehören auch Smartdevices und mobile Telefone. Sorgen Sie dafür, dass die darauf gespeicherten Informationen tatsächlich endgültig gelöscht sind.

  • Wipen Sie externe Datenträger bevor Sie diese der Vernichtung zuführen. 
  • Für die Datenlöschung auf Smartdevices und mobilen Telefonen ist die Reset-Funktion auszuführen und die Speicherkarte neu zu formatieren. 
 
 
 

Fachkontakt
Letzte Änderung 12.12.2020

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