Vorgabe
Der IT-Grundschutz legt die minimalen organisatorischen, personellen und technischen Sicherheitsvorgaben im Bereich Informatiksicherheit verbindlich fest. Für jedes Informatikschutzobjekt ist als Minimum der IT-Grundschutz umzusetzen.
Die Umsetzung der Sicherheitsvorgaben und -massnahmen sind durch die verantwortlichen Verwaltungseinheiten zu dokumentieren und zu überprüfen.
Hilfsmittel
Massnahmenumsetzung IT-Grundschutz: Tabelle
Im Dokument «Massnahmenumsetzung IT-Grundschutz in der Bundesverwaltung» sind die minimalen Informatiksicherheitsanforderungen in tabellarischer Form aufgeführt. Damit steht ein Hilfsmittel zur Rapportierung des Erfüllungsgrades der Sicherheitsmassnahmen zur Verfügung. Anforderungen die als «gelöscht» oder «verschoben» im IKT-Grundschutz markiert sind, werden im Umsetzungsdokument nicht mehr aufgeführt.
Vorgabe
Die Anforderungen an die Netzwerksicherheit sind seit März 2022 in die «Si001 - Version 5.0» integriert.