Vorgabe
Der IKT-Grundschutz legt die minimalen organisatorischen, personellen und technischen Sicherheitsvorgaben im Bereich Informatiksicherheit verbindlich fest. Für jedes Informatikschutzobjekt ist als Minimum der IKT-Grundschutz umzusetzen.
Die Umsetzung der Sicherheitsvorgaben und -massnahmen sind durch die verantwortlichen Verwaltungseinheiten zu dokumentieren und zu überprüfen.
Hilfsmittel
Massnahmenumsetzung IKT-Grundschutz: Tabelle
Im Dokument «Massnahmenumsetzung IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung» sind die minimalen Informatiksicherheitsanforderungen in tabellarischer Form aufgeführt. Damit steht ein Hilfsmittel zur Rapportierung des Erfüllungsgrades der Sicherheitsmassnahmen zur Verfügung. Anforderungen die als «gelöscht» oder «verschoben» im IKT-Grundschutz markiert sind, werden im Umsetzungsdokument nicht mehr aufgeführt.
Vorgabe
Die Netzwerksicherheit in der Bundesverwaltung legt generelle Definitionen und Sicherheitsvorgaben für die Netzwerksicherheit dar. Sie beinhaltet auch die Zugriffsmatrix, welche minimalen Sicherheitsanforderungen für die, für interaktive Zugriffe von Personen, einzusetzenden Authentifikations- und Identitätsnachweismittel gelten regelt, und die Zonenpolicy «Netzdomäne blau».