16.09.2025 - Kleinanzeigenbetrug gehört zu den am häufigsten angezeigten Delikten bei der Polizei und wird dem BACS ebenfalls sehr häufig gemeldet. Die Betrüger sind sowohl auf die Verkäufer als auch auf die Käufer aus. Wenn man eine Ware im Internet kauft, stellt sich die Frage: Will ich erst bezahlen und dann liefern lassen, oder will ich liefern lassen und dann bezahlen? Bei teuren Produkten kommen sogenannte Treuhanddienste ins Spiel. Diese behalten das Geld, bis die Ware geliefert ist. Der Wochenrückblick zeigt, dass Betrüger auch trotz Treuhanddiensten an ihr Ziel kommen können und dabei keinen Aufwand scheuen.
Ein schönes Wohnmobil zu einem vernünftigen Preis. Eine solche Anzeige auf einer Kleinanzeigen-Plattform weckt grosses Interesse. Im hier beleuchteten Fall beschreibt die angebliche Verkäuferin im Inserat, dass sie früher in der Schweiz gearbeitet habe, nach Schweden gezogen sei und nun ihr Wohnmobil verkaufen möchte. Um die Interessenten zu überzeugen, schickt sie ihnen E-Mails mit zahlreichen Bildern. Auch eine Kopie eines Fahrzeugausweises ist dabei. Sie kommuniziert über eine Firmen-E-Mail-Adresse ihres angeblich neuen Arbeitgebers in Schweden. Alles scheint in bester Ordnung. Das Wohnmobil sei allerdings ebenfalls in Schweden und könne nicht persönlich übergeben werden. Es stellt sich deshalb die Frage: Wie wird die Zahlung abgewickelt? Bei höheren Beträgen zahlt man nur, wenn man das Produkt auch erhält. Der Verkäufer möchte umgekehrt auch Geld erhalten, wenn er das Produkt versendet hat.
Scheinbare Seriosität durch Treuhandfirma
In solchen Fällen kommen Treuhandfirmen ins Spiel. Wenn Privatpersonen über Online-Marktplätze Fahrzeuge oder andere wertvolle Gegenstände kaufen oder verkaufen, stehen sie oft vor rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen. Unsicherheiten bei der Vertragsgestaltung, fehlende Dokumentation oder unklare Zahlungsmodalitäten können schnell zu Konflikten führen. Ein digitales Treuhandmodell kann hier helfen. Damit kann man Verträge gemeinsam erstellen, elektronisch unterschreiben und Zahlungen sicher und transparent abwickeln.
Auch in diesem Fall schlug die Verkäuferin vor, die Transaktion über eine tatsächlich existierende Treuhandplattform abzuwickeln. Die Verkäuferin schickte dem Interessenten jedoch einen kaum feststellbar geänderten Link. Dieser führte nicht zur originalen Plattform, sondern zu einer betrügerischen Seite. Die Webseite sah täuschend echt aus. Die gesamte Vertragsabwicklung war gefälscht und die Zahlung sollte auf ein betrügerisches Konto überwiesen werden.
Täuschend echte Firmenidentität
Dieser Vorfall zeichnet sich durch den Aufwand aus, den die Betrüger betrieben haben. Sie kommunizierten nicht über eine private E-Mail-Adresse, sondern über eine Firmen-E-Mail-Adresse. Beim Öffnen der Webseite der angeblichen Firma öffnete sich auch eine modern designte Webseite einer solchen Firma, die im Solarbereich tätig sei. Sollte das Opfer skeptisch werden und nach der E-Mail-Adresse der Verkäuferin suchen, wird er oder sie auf die Firmen-Webseite geführt. Die Verkäuferin ist Marktleiterin des Unternehmens und wird mit Namen und E-Mail-Adresse aufgeführt. Diese Angaben und die Seriosität der Webseite schaffen Vertrauen. Man bekommt den Eindruck, es müsse sich somit um eine reale und vertrauenswürdige Person handeln.
Ein Blick auf das Registrierungsdatum offenbart allerdings, dass die Webseite-Domain erst seit April 2025 registriert ist. Es fällt zudem auf, dass sich unter derselben IP-Adresse noch zahlreiche andere Firmen befinden, deren Webseite genau gleich aufgebaut sind, die angeblich ebenfalls in der Solarbranche tätig sind und den gleichen Sitz haben.
Sie unterscheiden sich nur in den folgenden Punkten: Die Marktleiterin respektive der Marktleiter und die dazugehörige E-Mail-Adresse sowie der Name der Firma sind anders. Die Vermutung liegt nahe, dass alle diese Seiten zum gleichen Zweck erstellt wurden. Sie sollen dem Betrug eine glaubwürdige Kulisse bieten.
Echte Bilder, falsche Geschichte
Auch Nachforschungen bezüglich des Wohnmobils sind interessant. Aufgrund der Angaben handelt es sich um ein Mietfahrzeug. Es ist also nicht überraschend, dass die Betrüger an zahlreiche Fotos gekommen sind und sogar den Fahrzeugausweis fotografieren konnten. Ob sie das Wohnmobil tatsächlich gemietet haben und die Fotos gemacht haben oder ob sie die Daten anderweitig beschafft haben, ist allerdings unbekannt.
Empfehlungen
- Nutzen Sie das Bewertungssystem der Kleinanzeigen-Plattform. Prüfen Sie die Bewertungen von Verkäufern. Bedenken Sie aber, dass Bewertungen auch gefälscht sein können.
- Seien Sie alarmiert, wenn Angebote offensichtlich zu günstig sind.
- Bei grösseren Beträgen sollte der Kauf über ein selbst ausgewähltes Treuhandunternehmen abgewickelt werden. Achten Sie hier darauf, dass Sie wirklich auf der Seite des richtigen Unternehmens sind.
- Wählen Sie möglichst sichere Zahlungs-/Versandoptionen (z. B. Nachnahme).
- Kommen Sie Aufforderungen, eine Kopie Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte einzureichen, nicht nach. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.
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Letzte Änderung 16.09.2025



