Ein höherer Betrag als vereinbart wird mittels ungedecktem Check bezahlt. Die Differenz soll zurückbezahlt werden.
Die Betrüger versuchen dabei, bei einem Anbieter (z. B. Hotel, Eventmanager, usw.) neben der eigentlichen Buchung des Hotels oder der Location noch weitere Dienstleistungen wie Automiete, Essen, Billette usw. einzukaufen, welche von dem Anbieter im Voraus bezahlt werden sollen. Die Abrechnung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen oder es wird ein nicht gedeckter Check als Sicherheit übermittelt. Die Seiten, auf denen die Dienstleistungen gekauft und bezahlt werden sollen, gehören den Betrügern. Es existiert auch die Variante, bei der die Betrüger beispielsweise das Hotel auffordern, Geschenkkarten zu kaufen und die Codes vorgängig zu übermitteln. Sollten Sie eine Zahlung getätigt haben, wenden Sie sich umgehend an Ihre Bank.
- Sollten Sie eine Zahlung getätigt haben, wenden Sie sich umgehend an die Bank, damit diese die Zahlung unter Umständen noch stoppen kann.
- Gehen Sie nicht auf solche Angebote ein und brechen Sie den Kontakt ab.
- Falls Sie einen finanziellen Schaden erlitten haben, empfiehlt das BACS eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei. Auf der Seite von Suisse ePolice können Sie Polizeiposten in Ihrer Nähe suchen.
- Seien Sie vorsichtig im Umgang mit Checks.
- Es kann mehrere Wochen dauern, bis die Bank mit Sicherheit sagen kann, ob ein Check gedeckt ist oder nicht. Sie haften typischerweise gegenüber der Bank für die Deckung des Checks.
Ihre Meldung über das Online-Formular hilft dem BACS, aktuelle Trends zu erkennen. Damit kann das BACS die Bevölkerung gezielt informieren und sensibilisieren.
Letzte Änderung 16.02.2021