Das NCSC

Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (National Cyber Security Centre - NCSC) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Cybersicherheit und damit erste Anlaufstelle für die Wirtschaft, Verwaltung, Bildungseinrichtungen und die Bevölkerung bei Cyberfragen. Es ist verantwortlich für die koordinierte Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) 2018-2022.

Die Cybersicherheit hat in den vergangenen Jahren auf allen Ebenen stark an Bedeutung gewonnen. Sie spielt eine zentrale Rolle in der nationalen und internationalen Aussen- und Sicherheitspolitik und wird immer stärker zu einem wichtigen Faktor für den Wirtschaftsstandort und die Bevölkerung der Schweiz. Der Bundesrat will mit der Schaffung des NCSC, unter der Leitung des Delegierten des Bundes für Cybersicherheit, die Bevölkerung, die Wirtschaft, Bildungseinrichtungen und die Verwaltung beim Schutz vor Cyberrisiken unterstützen und die Sicherheit der eigenen Systeme verbessern.

Die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung (CyRV) ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft. Sie bildet die rechtliche Grundlage für den Auf- und Ausbau des NCSC und regelt Struktur und Aufgaben sowie Kompetenzen der beteiligten Behörden.

 

Organisation NCSC

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Die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) wurde mit dem nationalen Computer Emergency Response Team (GovCERT) als technische Fachstelle in das NCSC integriert und weiter ausgebaut.

Die neu geschaffene Nationale Anlaufstelle nimmt Meldungen zu Cybervorfällen aus der Bevölkerung und der Wirtschaft entgegen, analysiert diese und gibt den Meldenden eine Einschätzung zum Vorfall mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Das NCSC stellt einen Expertenpool zur Unterstützung der Fachämter bei der Entwicklung und Umsetzung von Standards zur Cybersicherheit zur Verfügung.

Als Fachstelle IKT-Sicherheit des Bundes erlässt das NCSC Vorgaben zur Cybersicherheit innerhalb der Bundesverwaltung (Eigenschutz), überprüft deren Einhaltung und unterstützt die Leistungserbringer bei der Beseitigung von Schwachstellen. Das NCSC kann in der Bundesverwaltung nach Rücksprache mit den betroffenen Dienststellen die Federführung bei der Bewältigung eines Cybervorfalls übernehmen, wenn dieser das ordnungsgemässe Funktionieren der Bundesverwaltung gefährdet.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 10.02.2021

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