Die Woche 37 im Rückblick

21.09.2021 - In der vergangenen Woche verzeichnete das NCSC einen erhöhten Meldeeingang. Aufgefallen sind diverse Varianten von angeblichen Drohungen unter anderem im Namen der Polizei. In der E-Mail wird gedroht, ein Strafverfahren gegen die Empfängerin oder den Empfänger einzuleiten, wenn nicht innerhalb von 72 Stunden geantwortet werde. Und wieder einmal verspricht eine Website Opfern von Investmentbetrug, die verlorenen Gelder zurückzuholen.

Betrügerische Drohmails nehmen zu

Schon seit einiger Zeit kursieren im Internet gefälschte Drohmails, in welchen behauptet wird, dass man angeblich beim Besuch einer Pornoseite gefilmt worden sei. Es wird mit der Veröffentlichung des Bild- oder Videomaterials gedroht, wenn die geforderte Lösegeldzahlung nicht innerhalb einer bestimmten Frist erfolge. Dabei handelt es sich um einen Bluff. Die Erpresser versenden solche Schreiben auf gut Glück in der Hoffnung, dass sich unter den Empfängern Personen befinden, welche sich in letzter Zeit pornografische Websites angeschaut haben.

Offenbar zieht diese Masche nun nicht mehr und die Betrüger suchen zunehmend nach neuen Drohkulissen. So hat das NCSC in der letzten Woche eine starke Zunahme an E-Mails festgestellt, bei denen die Empfänger beschuldigt werden, kinderpornographisches Material konsumiert zu haben. Der Empfänger oder die Empfängerin wird aufgefordert, innerhalb von 72 Stunden eine Begründung per E-Mail schriftlich an den Absender zu senden. Meist läuft es dann auf eine Bezahlung einer Kaution hinaus, um einer Verhaftung zu entgehen. Mit einer vermeintlich offiziellen Aufmachung wird dabei versucht, das Opfer zu überzeugen, dass die E-Mail tatsächlich von den Strafverfolgungsbehörden stammt. Meist werden Logos und Stempel von Europol, Interpol oder der französischen Polizei verwendet. Absender und Dokumente sind aber alle gefälscht, die Kommunikation läuft in Tat und Wahrheit über private E-Mail-Adressen.

Drohmail im Namen der Polizei
Drohmail im Namen der Polizei

Aber auch bei Kleinanzeigenbetrug wird vermehrt grösseres Geschütz aufgefahren. In einem Fall, der dem NCSC letzte Woche gemeldet wurde, sollte der Verkäufer eines Artikels auf einer Kleinanzeigenplattform eine Gebühr an einen Transportdienstleister zahlen. Dies ist eine bekannte Masche, auf die das NCSC schon mehrmals hingewiesen hat. Neu ist, dass das Opfer anschliessend mehrfach durch den angeblichen Transportdienstleister bedroht wurde, nachdem es den Betrug bemerkte und den Betrag nicht zahlte. Schlussendlich wurde auch hier eine E-Mail angeblich von der Polizei versendet, welche mit einem Strafverfahren drohte, sollte diese Gebühr nicht bezahlt werden.

  • Ignorieren Sie solche Drohmails und lassen Sie sich nicht einschüchtern!
  • Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie sich unsicher sind.
Angebliche Drohung durch den vermeintlichen Transportdienstleister, nachdem ein Opfer den Kleinanzeigenbetrug bemerkte und nicht zahlte.
Angebliche Drohung durch den vermeintlichen Transportdienstleister, nachdem ein Opfer den Kleinanzeigenbetrug bemerkte und nicht zahlte.

Wenn Opfer zweimal um ihr Geld gebracht werden

Das NCSC hat in der Vergangenheit bereits öfters Meldungen erhalten, wo sich bei Opfern im Anschluss an einen Investment-Betrug – aktuell häufig mit Kryptowährungen – angebliche Anwälte, Notare oder sogar Strafverfolgungsbehörden melden und versprechen, das verlorene Geld zurückzuholen. Letzte Woche wurde dem NCSC eine ganze Website gemeldet, die solche Dienste anbietet. Auf der Startseite wird damit geworben, «das Geld zurückzuholen, falls es von einem Betrug verloren ging». Zu diesem Zweck müsse man nur Name, Vorname und E-Mail-Adresse angeben. Der Name der Webseite «Kantonalberatung» suggeriert, dass es sich um eine offizielle Stelle der Kantone handelt, die Opfer von Investment-Betrug unterstützt. Ein Blick in das «Whois», dem Verzeichnis für Internet-Domains, zeigt, dass die Website erst im Januar 2021 registriert worden ist. Auch bei der Kontaktadresse gibt es unstimmige Angaben. Trotz Geschäftssitz in Genf und Jerusalem hat die angebliche Firma eine österreichische Telefonnummer. Ein Handelsregistereintrag ist ebenfalls nicht vorhanden.

In diesen Fällen soll ein Opfer nach einer anfänglichen kostenlosen Beratung, in einem zweiten Schritt eine «Gebühr» im Voraus entrichten. Garantie, dass die Gelder zurückgeholt werden können, werden jedoch grundsätzlich keine gegeben. Hier wird die Verzweiflung des Opfers ausgenutzt und so ein zweites Mal um sein Geld gebracht.

  • Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen nach einem Betrugsfall plötzlich von Dritten Hilfe angeboten wird.
  • Leisten Sie insbesondere keine weiteren Zahlungen, auch nicht angebliche Gebühren, um das verlorene Geld zurückzuholen.

Aktuelle Zahlen und Statistiken

Die Anzahl Meldungen der letzten Woche nach Kategorien sind publiziert unter:

Aktuelle Zahlen

Letzte Änderung 21.09.2021

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