Vorschussbetrug

Frei erfundene Versprechungen wie Gewinne oder Erbschaften, die meist per E-Mail versendet werden. Wird auf eine solche Nachricht geantwortet, wird unter irgendwelchen Vorgaben eine Vorauszahlung, wie Gebühren, Anwaltskosten oder Gewinnsteuern verlangt.

Die in solchen Nachrichten gemachten Angebote und Versprechungen sind jeweils frei erfunden und sollen lediglich eine glaubhafte Kulisse bilden, vor welcher der Betrug abgewickelt werden kann. Wird beispielsweise auf eine Nachricht geantwortet, wird unter irgendwelchen Vorgaben (Gebühren, Anwaltskosten, Gewinnsteuer, ...) eine Vorauszahlung verlangt. Deshalb spricht man von "Vorschussbetrug". Versprochene Leistungen existieren jedoch nicht. Gleichzeitig können auch die bekannt gegebenen persönlichen Daten (Name, Adresse, Passnummer, etc.) als falsche Identität für weitere Betrügereien missbraucht werden. Die Betrüger denken sich immer wieder neue Szenarien aus, um die Empfänger dazu zu verleiten, unbedacht zu reagieren.

Letzte Änderung 02.12.2020

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