Gefälschte Drohmails von Behörden

Gefälschte Drohmails von Behörden, sogenannte Fake Extortion E-Mails, sind eine Betrugsart, bei der vorgegeben wird, dass die angeschriebene Person eines massiven strafrechtlichen Fehlverhaltens überführt worden sei und die Anklage gegen sie nur durch eine Geldzahlung fallengelassen werden können.

Der Empfänger oder die Empfängerin einer Fake Extortion E-Mail wird häufig beschuldigt, kinderpornographisches Material konsumiert zu haben und aufgefordert, innerhalb von einer Frist eine schriftliche Begründung per E-Mail an den Absender einzureichen. Meist wird das Opfer aufgefordert eine Kaution zu bezahlen, um einer Verhaftung zu entgehen. Durch die vermeintliche offizielle Aufmachung der E-Mail wird versucht, das Opfer zu überzeugen, dass die E-Mail tatsächlich von den Strafverfolgungsbehörden stammt. Meist werden dabei Logos und Stempel von fedpol, Europol, Interpol oder einer kantonalen Polizei verwendet. Absender und Dokumente sind aber alle gefälscht. Die Kommunikation läuft über E-Mail-Adressen, die suggerieren, dass sie mit der Polizei in Verbindung stehen, in Tat und Wahrheit handelt es sich um private E-Mail-Adressen, die nichts mit den Strafverfolgungsbehörden zu tun haben.

Fake-Extortion E-Mails werden nach dem Giesskannenprinzip an eine Vielzahl von zufälligen Empfängern verschickt, in der Hoffnung, dass einige Personen reagieren. Mit der Drohung einer Anklage wollen die Kriminellen ihre Opfer so einschüchtern, dass sie das Lösegeld zahlen.

Letzte Änderung 23.06.2023

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