Eine Paketankündigung mit der Forderung, eine kleine Gebühr zu bezahlen. Es werden Kreditkartendaten verlangt.
Eine Nachricht mit einer vermeintlichen Paketankündigung beinhaltet einen Link, welcher auf eine Seite mit einer sogenannten Abofalle führt. Entweder muss man die Kreditkartendaten angeben oder mittels Kurznachricht einen Dienst auf dem Mobiltelefon aktivieren. Die Nachrichten stammen vermeintlich von bekannten Paketdienstleistern wie der Schweizerischen Post, DPD oder DHL. Falls Sie Kreditkartendaten angegeben haben, kontaktieren Sie umgehend Ihren Kreditkartendienstleister.
Konkrete Massnahmen
Vorbeugende Massnahmen
Möglichkeiten des BACS
Weiterführende Informationen
- Sollten Sie Kreditkartendaten angegeben haben, wenden Sie sich umgehend an Ihren Kreditkartendienstleister, damit dieser die Kreditkarte sperren kann.
- Falls Sie die Bezahlung mit dem Mobiltelefon vorgenommen haben, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Mobilfunkanbieter auf und lassen Sie den abonnierten Dienst durch diesen deaktivieren.
- Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) empfiehlt, sofort nach Entdeckung des Irrtums einen eingeschriebenen Brief an den Anbieter zu senden und darin den Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung anzufechten. Das Schreiben sollte im Minimum folgenden Inhalt haben: «Ich bin durch Ihre Website getäuscht worden. Deshalb fechte ich einen allenfalls abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung an.»
- Ignorieren Sie Paketankündigungen, welche auf die Bezahlung einer Gebühr drängen.
- Im Zweifelsfall und wenn Sie ein Paket erwarten, fragen Sie beim entsprechenden Paketdienstleister nach.
- Kontrollieren Sie Ihre Transaktionen auf der Kreditkarte regelmässig. So können Sie bei missbräuchlichen Überweisungen umgehend bei Ihrem Kreditkarteninstitut intervenieren.
- Lassen Sie Mehrwertdienstnummern für Ihren Anschluss sperren.
- Ihre Meldung über das Online-Formular hilft dem BACS, aktuelle Trends zu erkennen. Damit kann das BACS die Bevölkerung gezielt informieren und sensibilisieren.
- Falls Namen bekannter Schweizer Marken missbraucht werden, informiert das BACS den Hosting-Provider und Registrar der betreffenden Webseite, damit diese die Webseite so schnell wie möglich vom Netz nehmen können. Dies geschieht aber auf informeller Basis. Das BACS hat keine Möglichkeit, die Betreiber zur Deaktivierung solcher Webseiten zu verpflichten.
Letzte Änderung 23.02.2021