Die Woche 48 im Rückblick

07.12.2021 - In der vergangenen Woche wurde durch das NCSC weiterhin ein erhöhter Meldeeingang verzeichnet. Gerade um die Weihnachtszeit blühen die Betrügereien. Zwei, der in letzter Woche gemeldeten Fälle dienten dazu, Opfern von zum Teil noch laufenden Investment-Betrügereien, weiteres Geld abzuluchsen.

Fake-Gebühren beim «Cash out»

Auf das Jahresende hin, wird viel Geld für Weihnachtsgeschenke ausgegeben. Dazu wird manchmal Geld verwendet, welches das ganze Jahr auf einem vermeintlichen Online-Anlagekonto lag und dort für den Kontoinhaber scheinbar gearbeitet hat. Wenn der Kontoinhaber – der sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht bewusst ist, dass es sich um ein betrügerisches Investment handelt – nun den Gewinn beziehen möchte (Cash out), meldet er dies seinen «Anlageberatern». Diese bereiten alles für den «Bezug» vor, hierzu gehört auch die Gebührenabrechnung, die möglichst schnell beglichen werden muss. Damit versuchen die Betrüger, das Opfer zusätzlich zu schädigen.

Um das Ganze offiziell erscheinen zu lassen, verwenden die Betrüger für die Gebührenerhebung auch die Namen und Logos von Bundesbehörden, beispielsweise der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). In einem Fall, der dem NCSC letzte Woche gemeldet wurde, wurde eine Steuerforderung von 19% auf das auszuzahlende Geld erhoben, welche durch den Kunden im Voraus zu bezahlen sei.

Kleines Detail am Rande: In der Schweiz beträgt die Mehrwehrtsteuer 7.7% und nicht wie im Brief angegeben 19%. Die angegebene Mehrwertssteuer bezieht sich auf Deutschland. Einer Schweizer Steuerbehörde würde ein solcher Fehler sicherlich nicht unterlaufen.

Die Personen, die sich dann bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung melden, um nachzufragen, ob das mit der Steuer alles seine Richtigkeit habe, müssen dann mit Schrecken feststellen, dass sie die ganze Zeit einem Investmentbetrug aufgesessen sind und nun auch noch ein weiteres Mal den Betrügern Geld überweisen sollen.

Beispiel, wie beim Cash Out auch noch Fake-Gebühren erhoben werden.
Beispiel, wie beim Cash Out auch noch Fake-Gebühren erhoben werden.

Der hier geschilderte Versuch ist nur eine Variante. Neben gefälschten Steuerformularen werden auch Gebühren von angeblichen Aufsichtsbehörden, Depothinterlegungen wegen Geldwäschereiverdacht und ähnliches als Grund für die Gebührenerhebung angegeben.

  • Achten Sie auf die Sprache in der Korrespondenz. Seien Sie misstrauisch bei offiziellen Dokumenten mit groben Rechtschreibefehlern;
  • Ein seriöses Finanzinstitut verlangt keine im Voraus zu bezahlenden Gebühren bei Bezügen;
  • Beim kleinsten Verdacht auf Betrug sollten Sie auf keinen Fall weitere Zahlungen leisten;
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen;
  • Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer lokalen Kantonspolizei.

Werbung für einen Betrug auf einer Betrugsmeldeseite

Opfer eines Investmentbetrugs werden von Betrügern häufig nach einiger Zeit noch einmal kontaktiert. In dieser erneuten Kontaktaufnahme geben sich die Betrüger als erfolgreiche Wiederbeschaffer von Vermögen aus, das bei einem Investitionsbetrug verloren wurde – manchmal auch als spezielle Behörde, welche solche Fälle untersucht. Im Internet machen die Betrüger auch Werbung für solche Dienste. Wenn sich die Opfer nun bei diesen Betrügern melden, bauen diese zuerst ein Vertrauensverhältnis auf, erschleichen sich diverse Unterlagen und verlangen zum Schluss Gebühren für ihre angeblichen Dienste (siehe auch Wochenrückblick 37).

Einen ganz dreisten Versuch entdeckte das NCSC per Zufall auf der Webseite der Bitcoin Abuse Database. Diese Webseite ermöglicht es, Kryptoadressen zu melden, welche für einen Betrug missbraucht wurden.

Webseite der Bitcoin Abuse Datenbank mit der Werbung für den geschilderten Betrug.
Webseite der Bitcoin Abuse Datenbank mit der Werbung für den geschilderten Betrug.

Ein Betrüger gab sich auf dieser Webseite selbst als Opfer aus. Er schreibt, dass ihm von einem solchen Wiederbeschaffer geholfen worden sei und er sein Geld zurückerhalten habe. Die von ihm angegebene Web-Adresse führt zu einem Unternehmen, welches nach eigenen Angaben bereits seit mehreren Jahren auf dem Gebiet der Wiederbeschaffung erfolgreich tätig sei. Die verlinkte Webseite wurde aber erst am 28. November 2021 aufgeschaltet, ist also nicht mehrere Jahre, sondern lediglich mehrere Tage alt.

Webseite der angeblichen Wiederbeschaffer von verlorenem Geld.
Webseite der angeblichen Wiederbeschaffer von verlorenem Geld.

Auf der Webseite bieten die Betreiber als erstes eine «Gratis-Beratung» an. Erst nachdem das Vertrauensverhältnis aufgebaut worden ist, wird Geld verlangt.

  • Seien Sie äusserst misstrauisch, wenn sich Personen bei Ihnen melden, welche Ihnen angeblich bei der Wiederbeschaffung Ihres Vermögens helfen wollen;
  • Zahlen Sie keine Gebühren, um an Ihr (verlorenes) Geld zu gelangen;
  • Falls Sie von einer derartigen Firma kontaktiert wurden oder selbst Kontakt aufgenommen haben, brechen Sie diesen sofort ab;
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Aktuelle Zahlen und Statistiken

Die Anzahl Meldungen der letzten Woche nach Kategorien sind publiziert unter:

Aktuelle Zahlen

Letzte Änderung 07.12.2021

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