Die Woche 14 im Rückblick

13.04.2021 - In der letzten Woche verzeichnete das NCSC einen niedrigen Meldeeingang. Der grosse Teil umfasste Meldungen zu Fake-Sextortion. Ebenfalls waren wieder betrügerische Gewinnspiele im Namen von bekannten Schweizer Firmen im Umlauf. In zwei Fällen wurde die Bankkontonummer (IBAN) in Rechnungen manipuliert. Auslöser waren kompromittierte E-Mail-Server bei zwei ausländischen Lieferanten, wo die Rechnung abgefangen wurde. Ausserdem werden Investitionsbetrüger immer dreister. In einem Werbemail wurde versprochen, bei einem Einsatz von 250 Euro 12’000 Euro zu erwirtschaften - und das in 72 Stunden!

Aktuelle Statistiken

Anzahl Meldungen pro Woche während der letzten 12 Monate

Anzahl Meldungen der letzten Woche nach Kategorien

Betrügerische Gewinnspiele im Namen von Lebensmittelhändlern und Telecom-Providern

Nachdem betrügerische Gewinnspiele in der Schweiz in der letzten Zeit nicht mehr häufig beobachtet wurden, gab es in der vergangenen Woche wieder diverse Meldungen. Die Betrüger waren aber zwischenzeitlich nicht innovativ, denn das Aussehen der Webseiten sowie der Ablauf der vermeintlichen Wettbewerbe sind immer noch dieselben.

Die Autoren wollen möglichst viele Teilnehmende generieren, weshalb die Fragen sehr einfach zu beantworten sind. Um nach der Beantwortung den vermeintlichen Gewinn zu erhalten, müssen in einem zweiten Schritt persönliche Daten wie Kreditkartendaten, Namen, E-Mail-Adresse oder Handy-Nummer angegeben werden. Mit dem Absenden dieser Informationen wird unwissentlich ein mehrjähriges Abonnement abgeschlossen. Die Gebühr wird unverzüglich der Kreditkarte belastet.

Melden Sie sich umgehend bei Ihrem Kreditkartendienstleister, wenn Sie Ihre Kreditkartendaten angegeben haben. Weitere Informationen zu Abofallen finden Sie auf den Seiten des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und des Schweizerischen Konsumentenschutzes: 

SECO
Schweizerischen Konsumentenschutzes

 

Beispiel eines betrügerischen Gewinnspiels.

Manipulierte Rechnungen von Zulieferfirmen

In der letzten Woche wurden dem NCSC wieder vermehrt Fälle zu Manipulationen bei Rechnungen gemeldet. Bei dieser Betrugsform wird jeweils auf eine bestehende E-Mail-Kommunikation Bezug genommen, die eine Zahlungsanweisung oder eine Rechnung enthält. Die IBAN-Nummer in der Rechnung wird durch die Angreifer geändert und diese dann nochmals an die Firma versendet. Um an diese E-Mail-Kommunikation zu kommen, müssen Angreifer entweder Zugriff auf das E-Mail-Konto des Absenders oder auf das Konto des Empfängers haben. In den vorliegenden Fällen wurde der E-Mail-Server von zwei chinesischen Firmen gehackt, welche Geschäftsbeziehungen mit Firmen in der Schweiz haben. Solche Zulieferer sind bei den Angreifern besonders beliebt, da sie eine Vielzahl an Geschäftspartnern haben und die Rechnungsbeträge sehr hoch sind. Das NCSC empfiehlt Firmen, insbesondere die Mitarbeitenden in den Finanzabteilungen und in Schlüsselpositionen über diese möglichen Angriffsweisen zu sensibilisieren.

Dreiste Investitionsbetrüger

Angebote von betrügerischen «Investments» werden täglich in grosser Zahl versendet. Wird bei einem solchen «Investment» Geld einbezahlt, versprechen die Betrüger immer wieder von Neuem, dass alles in Ordnung sei und bald viel Geld ausbezahlt würde. Um in der Werbeflut aufzufallen, scheinen sich die Betrüger zurzeit mit unrealistischen Renditen regelrecht zu überbieten. In einer Werbemail, die dem NCSC in der letzten Woche gemeldet wurde, wurde bei einem Einsatz von 250 Euro ein Gewinn von 12’000 Euro in Aussicht gestellt und das in 72 Stunden! In einem solchen Fall ist der Betrug offensichtlich.

Seien Sie vorsichtig bei unrealistischen Renditeversprechen. Generell sei angemerkt, dass Versprechen von grossen Gewinnen in kurzer Zeit (und ohne Arbeit) typischerweise als «zu gut, um wahr zu sein» einzustufen sind.

Beispiel eines Investitionsbetruges mit einer Renditeversprechung von 195%.

Auf der Seite der FINMA finden Sie Informationen zu bewilligten Finanzdienstleistern in der Schweiz:

FINMA  

Ist ein Finanzdienstleister nicht bewilligt, ist besondere Vorsicht geboten. Überprüfen Sie den Finanzdienstleister anhand von Erfahrungsberichten im Internet.

Letzte Änderung 13.04.2021

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