Auf Webseiten, über E-Mails oder in Sozialen Medien werden unwahre Informationen verbreitet, die den Ruf einer Firma oder einer Person schädigen.
Die Gründe für Rufschädigungen können sehr unterschiedlich sein, beispielsweise aus Rache, in erpresserischer Absicht oder zur Schaffung eines Wettbewerbsvorteils. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Konkrete Massnahmen
Möglichkeiten des BACS
Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei. Auf der Seite von Suisse ePolice können Sie Polizeiposten in Ihrer Nähe suchen. Das BACS ist keine Strafverfolgungsbehörde und kann keine Ermittlungen tätigen.
Ihre Meldung über das Online-Formular hilft dem BACS, aktuelle Trends zu erkennen. Damit kann das BACS die Bevölkerung gezielt informieren und sensibilisieren.
Letzte Änderung 08.10.2025