Ein Jobangebot beinhaltet den Empfang und Weiterversand von Geld. Dazu muss das eigene Bankkonto zur Verfügung gestellt werden.
Bei solchen Jobangeboten ist Vorsicht geboten, da man sich strafbar macht. Wer auf ein solches Jobangebot einsteigt, erhält zunächst einen Geldbetrag auf sein Konto. Nach Abzug einer Provision muss dieser Betrag auf ein anderes, meist im Ausland befindliches Konto, überwiesen werden. Die Gelder stammen meistens aus illegalen Geschäften. Die Anbieter solcher Jobs nutzen Personen aus, um durch Betrug erwirtschaftetes Geld ins Ausland zu transferieren und um Geldwäscherei zu betreiben. In einer anderen Variante wird unerwartet Geld auf ein Konto überwiesen. Danach meldet sich eine Person und behauptet, dass es sich um einen Fehler handelt und dass man das Geld auf ein anderes Konto zurücküberweisen soll. Tätigen Sie keine solche Überweisungen und brechen Sie den Kontakt ab.
- Tätigen Sie keine solchen Überweisungen und brechen Sie den Kontakt ab.
- Auch wenn Sie selbst als Finanzagentin oder Finanzagent tätig gewesen sind und so möglicherweise gegen das Gesetz verstossen haben (Art. 305bis StGB), sollten Sie dieses Internetdelikt unbedingt zur Anzeige bringen.
- Informieren Sie Ihre Bank und die Polizei über die getätigten Transaktionen.
- Seien Sie vorsichtig bei lukrativen Jobangeboten mit raschen Verdienstmöglichkeiten ohne entsprechenden Arbeitsaufwand.
- Stellen Sie Ihre Bankkonten nie Dritten zur Verfügung.
- Leiten Sie niemals Geld, dessen Herkunft Sie nicht zweifelsfrei kennen, von Ihrem Konto weiter. Lassen Sie solche Gelder durch Ihre Bank an den Absender zurücküberweisen.
- Ihre Meldung über das Online-Formular hilft dem BACS, aktuelle Trends zu erkennen. Damit kann das BACS die Bevölkerung gezielt informieren und sensibilisieren.
- Falls eine IBAN für betrügerische Zwecke missbraucht wird, meldet das BACS diese den Strafverfolgungsbehörden.
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Schweizerische Kriminalprävention (SKP)
Letzte Änderung 01.01.2024