Beim Verkauf eines Artikels auf einer Kleinanzeigenplattform muss eine Gebühr, zum Beispiel für den Transport oder die angebliche Banküberweisung, bezahlt werden.
Es gibt viele verschiedene Arten von Kleinanzeigenbetrug. Typisch ist, dass man trotz eines Verkaufs noch Geld an den Käufer, respektive an eine Drittfirma überweisen soll, die dann beispielsweise den Transport organisieren soll. Ebenfalls werden bei diesem Betrugstyp angebliche Überweisungsbestätigungen von bekannten Banken per E-Mail versendet. Diese erwecken den Anschein, dass eine Überweisung stattgefunden hat, obwohl diese Bestätigungen gefälscht sind. Stoppen Sie die Kommunikation mit den Betrügern.
Es ist ausserdem nicht ungewöhnlich, dass Betrüger mit rechtlichen Schritten drohen, falls der Verkaufsprozess abgebrochen werden sollte. Solche Drohungen sind null und nichtig und können ohne Weiteres ignoriert werden.
- Stoppen Sie die Kommunikation mit den Betrügern sofort und ignorieren Sie zukünftige E-Mails.
- Sollten Sie eine Zahlung getätigt haben, wenden Sie sich umgehend an das Finanzinstitut, über welches sie die Zahlung getätigt haben. Allenfalls hat dieses noch die Möglichkeit, die Zahlung zu stoppen.
- Bei einem finanziellen Schaden empfiehlt das BACS, Anzeige bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden zu erstatten. Auf der Seite von Suisse ePolice können Sie Polizeiposten in Ihrer Nähe und deren Telefonnummern suchen.
- Seien Sie vorsichtig bei Forderungen von Käufern. Beharren Sie darauf, dass Versand- und Transaktionsgebühren durch den Käufer bezahlt werden.
- Nutzen Sie das Bewertungssystem der Kleinanzeigen-Plattform. Prüfen Sie die Bewertungen von Handelspartnern. Bedenken Sie aber, dass Bewertungen auch gefälscht sein können.
Ihre Meldung über das Online-Formular hilft dem BACS, aktuelle Trends zu erkennen. Damit kann das BACS die Bevölkerung gezielt informieren und sensibilisieren.
Letzte Änderung 01.01.2024