Eine Person aus dem Bekanntenkreis bittet um finanzielle Hilfe und gibt vor in einer Notlage zu sein.
In dieser Variante bitten Personen aus dem Bekanntenkreis unter irgendeinem Vorwand um finanzielle Unterstützung. Diese Anfragen kommen meist unangekündigt und überrumpeln den Empfänger. In den Nachrichten wird um die Überweisung von Geld oder Geschenkkarten gebeten. Überweisen Sie kein Geld und keine Geschenkkarten, ohne vorher direkt mit der Person über einen anderen Kanal Kontakt aufgenommen zu haben.
- Tätigen Sie keine Zahlung und senden Sie keine Geschenkkarten-Codes.
- Leiten Sie keine Codes weiter, die Ihnen der «Bekannte» gesendet hat.
- Sollten Sie eine Zahlung getätigt haben, wenden Sie sich umgehend an die Bank, damit diese die Zahlung unter Umständen noch stoppen kann.
- Sollten Sie per E-Mail von einem Bekannten um Geld gebeten werden, empfiehlt das BACS, die Anfrage zu plausibilisieren und über einen alternativen Kommunikationskanal zu verifizieren.
- Möglicherweise hatten die Betrüger Zugriff auf das E-Mail-Konto des Absenders. Informieren Sie den Absender über diese Möglichkeit, damit dieser das Passwort umgehend ändert. Benutzen Sie für diese Kommunikation nicht E-Mail, sondern einen alternativen Kommunikationskanal.
- Falls Sie einen finanziellen Schaden erlitten haben, empfiehlt das BACS eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei. Auf der Seite von Suisse ePolice können Sie Polizeiposten in Ihrer Nähe suchen.
Seien Sie skeptisch, wenn Sie E-Mails oder Telefonanrufe bekommen, die eine Aktion von Ihnen verlangen und ansonsten mit Konsequenzen drohen (Geldverlust, Strafanzeige oder Gerichtsverfahren, Konto- oder Kartensperrung, Verpasste Chance, Unglück).
Ihre Meldung über das Online-Formular hilft dem BACS, aktuelle Trends zu erkennen. Damit kann das BACS die Bevölkerung gezielt informieren und sensibilisieren.
Letzte Änderung 01.01.2024