Angriff auf die Verfügbarkeit von Webseiten oder anderen Internetdiensten. Diese Dienste werden durch eine grosse Anzahl an Anfragen überlastet.
Unter DDoS (Distributed Denial of Service) versteht man einen Angriff auf Computer-Systeme mit dem Ziel, deren Verfügbarkeit zu stören. Indem man tausende Anfragen gleichzeitig sendet, wird das System durch den hohen Netzwerkverkehr überlastet. Bei einem DDoS-Angriff geht es primär darum, dem Angreifer zu signalisieren, dass er sein Ziel nicht erreicht. Wenn Sie genügend lange durchhalten, wird der Angreifer sich typischerweise von Ihnen abwenden. Wenden Sie sich zudem an Ihren Internet Service Provider, dieser hat die beste Interventionsmöglichkeit.
- Wenden Sie sich an Ihren Internet Service Provider, um geeignete Abwehrstrategien zu besprechen.
- Analysieren Sie den Angriff und legen Sie eine Abwehrstrategie fest.
- Überprüfen Sie, ob Erpressungsschreiben bei Ihren öffentlich bekannten E-Mail-Adressen eingehen. Zahlen Sie unter keinen Umständen das geforderte Lösegeld.
- Überprüfen Sie die Möglichkeit einer teilweisen Abschottung Ihres Netzwerkes vom Internet, um einen minimalen Betrieb aufrecht zu erhalten.
- Protokollieren Sie den Angriff (Netflows, Server-Logs, E-Mail-Verkehr mit den Erpressern usw.). Sie sind für eine spätere Analyse und allfällige Strafanzeige wichtig.
- Stellen Sie sicher, dass Sie minimale Informationskanäle gegen aussen offenhalten können, z. B. ein statischer Webauftritt, über den Sie Ihre Kunden informieren und Ihnen alternative Kontaktmöglichkeiten (z. B. Telefon, Fax, E-Mail) anbieten können.
- Stellen Sie sich darauf ein, dass der Angreifer versuchen wird, sich auf Ihre Abwehrmassnahmen einzustellen und dass er neue Taktiken anwenden wird. Analysieren Sie in einem solchen Fall den DDoS-Angriff erneut und setzen Sie entsprechende Gegenmassnahmen ein.
- Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei. Auf der Seite von Suisse ePolice können Sie Polizeiposten in Ihrer Nähe suchen. Das BACS ist keine Strafverfolgungsbehörde und kann keine Ermittlungen tätigen.
- Klären Sie im Vorfeld die Möglichkeiten einer DDoS-Abwehr mit Ihrem Internet Service Provider ab.
- Definieren Sie Prozesse, die im Falle eines Angriffs aktiviert werden können. Dies gilt insbesondere für Firmen, welche auf ihren Webauftritt zwingend angewiesen sind.
- Identifizieren und schützen Sie geschäftskritische IT-Anwendungen, die einen grossen Teil des Umsatzes generieren (z. B. Webshops).
Ihre Meldung über das Online-Formular hilft dem BACS, aktuelle Trends zu erkennen. Damit kann das BACS die Bevölkerung gezielt informieren und sensibilisieren.
Letzte Änderung 08.10.2025