Frei erfundene Versprechungen wie Gewinne oder Erbschaften, die meist per E-Mail versendet werden. Wird auf eine solche Nachricht geantwortet, wird unter irgendwelchen Vorgaben eine Vorauszahlung, wie Gebühren, Anwaltskosten oder Gewinnsteuern verlangt.
Die Angebote und Versprechungen in solchen Nachrichten sind frei erfunden. Oftmals werden einem grosse Geldbeträge versprochen (beispielsweise durch eine Erbschaft, oder einen Lottogewinn). Manchmal wird auch behauptet, ein Paket mit wertvollem Inhalt sei am Zoll zurückbehalten worden. Antwortet man auf eine dieser Nachrichten, wird eine Vorauszahlung von Gebühren, Gewinnsteuern, Anwaltskosten, usw. verlangt. Des Weiteren können die allenfalls bekannt gegebenen persönlichen Daten für weitere Betrugsfälle missbraucht werden.
- Ignorieren Sie solche Nachrichten.
- Sollten Sie bereits Kontakt aufgenommen haben, brechen Sie diesen unverzüglich ab und tätigen Sie keinerlei Zahlungen.
- Sollten Sie eine Zahlung getätigt haben, wenden Sie sich umgehend an die Bank, damit diese die Zahlung unter Umständen noch stoppen kann.
- Falls Sie einen finanziellen Schaden erlitten haben, empfiehlt das BACS eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei. Auf der Seite von Suisse ePolice können Sie Polizeiposten in Ihrer Nähe suchen.
- Seien Sie skeptisch bei E-Mails oder Textnachrichten, in welchen Ihnen unerwartete Versprechen gemacht werden.
- Bedenken Sie, dass der Erhalt einer Erbschaft oder eines Lottogewinns nicht davon abhängt, ob vorgängig Steuern und Gebühren bezahlt wurden - diese werden üblicherweise separat zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt.
Ihre Meldung über das Online-Formular hilft dem BACS, aktuelle Trends zu erkennen. Damit kann das BACS die Bevölkerung gezielt informieren und sensibilisieren.
Letzte Änderung 08.10.2025