Waren, die über den Webshop bestellt wurden, werden nicht geliefert. Kontaktangaben eines Webshops fehlen oder sind fehlerhaft.
Ein Kauf bei einer unbekannten Person oder einem unbekannten Webshop birgt immer ein gewisses Risiko. Ist man erst einmal auf einen betrügerischen Webshop hereingefallen, ist es meist zu spät und das Geld ist verloren. Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Kauf über die Seriosität des Webshops zu informieren. Bestellen Sie keine Waren, falls Sie die Seriosität des Webshops oder der Verkäufer anzweifeln.
Konkrete Massnahmen
Vorbeugende Massnahmen
Möglichkeiten des BACS
Weiterführende Informationen
- Fehlen Kontaktangaben oder sind die Kontaktangaben fehlerhaft, können Sie den Shop an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) melden.
- Falls Waren nicht geliefert werden, fragen Sie nochmals beim Shop nach. Nicht immer liegt eine betrügerische Absicht vor.
- Prüfen Sie, ob der Kauf über eine Versicherung abgedeckt ist (Kreditkarte, Trusted Webshops, usw.).
- Falls Sie einen finanziellen Schaden erlitten haben, empfiehlt das BACS eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei. Auf der Seite von Suisse ePolice können Sie Polizeiposten in Ihrer Nähe suchen.
- Prüfen Sie vor jedem Kauf den entsprechenden Online-Händler genau. Seien Sie alarmiert, wenn Angebote offensichtlich zu günstig sind.
- Machen Sie sich ein Bild des Anbieters mit Hilfe von Kundenbewertungen (Rezensionen).
- Prüfen Sie, ob ein Anbieter ein Impressum hat. Prüfen Sie dieses auf Vollständigkeit und Plausibilität. Hat der Anbieter beispielsweise eine plausible Kontaktadresse, eine korrekte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und eine Handelsregisternummer?
- Prüfen Sie Angaben zum Widerrufsrecht, Rückgaberecht und zu den Versandkosten.
- Verzichten Sie wenn möglich auf die Angabe von Kreditkartennummern. Ist das nicht möglich, achten Sie darauf, dass diese Angaben nur über eine verschlüsselte Website gemacht werden («https://», Schloss- oder Schlüsselsymbol in der Adresszeile des Browsers).
- Prüfen Sie Ihre Kreditkartenabrechnungen genau und informieren Sie bei Unstimmigkeiten das Kreditkarteninstitut.
- Webseiten mit Betrugsverdacht und Schweiz-Bezug meldet das BACS den Strafverfolgungsbehörden, damit diese mit dem jeweiligen Provider oder Registrar entsprechende Massnahmen treffen können.
- Schweizer Webshops, die sich nicht an rechtliche Vorgaben halten, meldet das BACS dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Das SECO überprüft die Meldung und ergreift bei einem Verstoss entsprechende Massnahmen.
- Ihre Meldung über das Online-Formular hilft dem BACS, aktuelle Trends zu erkennen. Damit kann das BACS die Bevölkerung gezielt informieren und sensibilisieren.
Letzte Änderung 01.01.2024